Hygieneplan
Hygieneplan
1.Spezielle Hygieneanforderungen
1.1.2.Schmuck
Während des Tätowierens und Piercens werden keine Schmuckstücke an Armen oder Händen getragen.
2.Desinfektionsverfahren
2.1.Händedesinfektion
Vor und nach der Behandlung am Kunden wird eine fachgerechte Desinfektion der Hände mit Sterillium (VAH-gelistet) durchgeführt.
Das entnommene Desinfektionsmittel aus dem Wandspender wird in die hohle Hand gegeben und dann vollständig über beide Hände verteilt. Die Hände werden mit 3ml Sterillium ausreichend benetzt. Die Einwirkzeit beträgt 30 Sekunden.
Dadurch sollen vorhandene Mikroorganismen der Hautflora so dezimiert werden, dass eine Infektion ausgeschlossen werden kann.
2.2.Hautdesinfektion
Eine Hautdesinfektion wird vor jeder Behandlung der zu behandelnden Hautfläche mit Kodan (VAH-gelistet) vorgenommen. Dabei wird die Einwirkzeit des Mittels beachtet.
2.3.Wunddesinfektion
Ist es bei der Behandlung zu einer Verletzung gekommen, wird eine Wundesinfektion mit einem zugelassenen Wundesinfektionsmittel durchgeführt. (Kodan, Octenisept (VAH-gelistet))
2.4.Flächendesinfektion
Nach jeder Behandlung wird eine Umfelddesinfektion (alle Bereiche mit denen der Kunde oder Instrumente in Berührung gekommen sind) mit Melsept (VAH-gelistet) durchgeführt. Der Boden wird arbeitstäglich gereinigt.
Auf die Durchführung einer Sprühdesinfektion wird sowohl aus hygienischen Gründen wie auch aus gesundheitlichen Gründen verzichtet und nur im Bedarfsfall zurückgegriffen. Die Flächendesinfektion wird vorrangig im Scheuer- Wischverfahren durchgeführt.
2.5.Instrumentendesinfektion
Zur Instrumentendesinfektion werden nur die in der aktuellen VAH-Liste aufgeführten Präparate eingesetzt.
-die Desinfektion wir in ausreichend dimensionierten Desinfektionsmittelwannen mit
Abdeckung durchgeführt.
-die Desinfektionsmittellösung wird exakt nach der Dosiertabelle angesetzt. Dabei wird zuerst
kaltes Wasser in die Desinfektionsmittelwanne gegeben, dann das Desinfektionsmittelkonzentrat
hinzugefügt.
-die Instrumente werden so eingelegt, dass alle inneren und äußeren Oberflächen von der
Flüssigkeit umgeben sind. Hohlkörper werden durchgespült, Gelenkinstrumente werden geöffnet.
-Die Desinfektionsmittelwannen werden geschlossen gehalten, um ein Verdunsten und somit ein
Unwirksamwerden zu verhindern.
-die erforderliche Einwirksamzeit wird ab dem Einlegen des letzten Instruments gerechnet.
-die vom Hersteller angegebenen Hinweise zur Verwendbarkeit der Gebrauchslösung werden
beachtet. Bei sichtbarer Veschmutzung wird die Gebrauchslösung entsorgt und die
Desinfektionswanne gründlich gereinigt.
-nach Beendigung des Desinfektionsvorgangs werden die Instrumente gespült, getrocknet, auf
Funktionsfähigkeit geprüft und dann in Sterilisationstüten verpackt.
-bei all diesen Arbeitsschritten werden Handschuhe getragen.
2.6.Sterilisation
Die Instrumentensterilisation erfolgt mittels eines Heisluftsterilisators .
Der Sterilisator wird halbjährlich sowie nach jeder Reparatur mit Bioindikatoren auf seine Wirksamkeit überprüft.
Sterilisiert werden Piercingzangen, Griffstücke und Tätowiernadeln, sowie Dehnungsnadeln.
Nach dem Gebrauch werden mittels Ultraschallgerät die gröbsten Unreinheiten entfernt. Nadeln und Zubehör durchlaufen den gesamten Desinfektionsprozess. Danach werden die Nadeln entsorgt, die Nadelstangen, Griffstücke und Führungen werden mit einer Bürste von allen sichtbaren Blut- und Farbreste gereinigt. Nach der Trocknung und Überprüfung auf Funktionsfähigkeit wird das Sterilgut in die dafür vorgesehenen Verpackungen verbracht und sterilisiert.
Abfall
Abfall wird in verschliessbaren Beuteln dem Hausmüll zugeführt. Nadeln und Kanülen werden in stossfeste Behälter verbracht und dem Müll zugeführt.